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Aktuelles

BGH Beschluss 23.10.2024 niedrigerer Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Mit Beschluss vom 23.10.2024 Aktenzeichen XII ZB 6/24 hat der Bundesgerichtshof den Selbstbehalt beim Elternunterhalt niedriger angesetzt als zuvor das OLG Düsseldorf und das OLG München.

OLG München 06.03.2024: 5.500 Euro Selbstbehalt beim Elternunterhalt?

OLG München: Selbstbehalt beim Elternunterhalt 5.500 Euro?

Mit Beschluss vom 06.03.2024 hat das OLG München entschieden, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt ab dem 01.01.2020 mit 5.500 Euro anzusetzen ist.

Düsseldorfer Tabelle 01.01.2025

Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2025 ist bereits veröffentlicht.